Incoterms

Incoterms 2000

Die Neufassung der Incoterms richtete sich nach der Entwicklung des internationalen Handels und der elektronischen Datenerfassung und Datenermittlung. Erfolgte bereits mit den Incoterms 1990 eine Vereinfachung, so wurde dies jetzt vertieft. Allerdings beinhalten einige Klauseln andere Gefahrenübergänge bzw. Kostentragungen.

Die INCOTERMS2000 haben teilweise andere Regelauslegungen zu den Klauseln, als andere Regelsammlungen über Handelsusancen! Geben Sie deshalb stets gemäss INCOTERMS + die Jahreszahl zur Klausel an (z.B. 'FOB gemäss Incoterms 2000').

Die Incoterms regeln drei wichtige Vertragspunkte:


Die Klauseln sind in 4 Gruppen geordnet:



Gruppe/Terms Erläuterung Beispiel
E Abholklausel. Der Verkäufer stellt die Ware lediglich auf seinem Gelände zur Verfügung. EXW
F Frachtführer, vom Käufer benannt, erhält die Ware übergeben. Mit der Übergabe gehen die Gefahrtragung und die Kostentragung auf den Käufer über. Der Haupttransport wird vom Käufer bezahlt
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren auf seine Kosten und sein Risiko dem vom Käufer benannten Hauptfrachtführer zu übergeben. (Verladekosten!)
FCA, FOB
C Der Verkäufer schliesst den Beförderungsvertrag auf eigene Rechnung und Kosten (carriage) ab. (Transportkosten im Warenpreis enthalten). Mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer geht die Gefahr bereits auf den Käufer über. (Versicherung!) Der Haupttransport wird vom Verkäufer bezahlt.
Diese Bedingungen schreiben den Abschluss des Transportvertrages durch den Verkäufer und die Bezahlung der Frachtkosten bis zum Bestimmungsort vor, die Risiken für den Transport trägt bereits der Käufer ab dem Zeitpunkt der Verladung (umgangssprachlich auch: Abgangsvereinbarung).
CFR, CIF
D Der Verkäufer ist für alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungort/Bestimmungshafen (Lieferort) zu ständig. (geliefert= Delivered) Ankunftsklausel (umgangssprachlich auch: Ankunftsvereinbarung) DAF, DEQ

Zu beachten ist, dass mit den Incoterms 2000 die Übergänge (Kostentragung, Gefahrenübergang, Eigentumsübergang) und die Mitwirkungspflichten zu gleichen Klauselbezeichnungen der Vorgängerfassungen geändert wurden, d.h. die ursprüngliche Klauselbezeichnung kann neue Modalitäten beinhalten. Neue Klauseln mit neuen Inhalten ergänzen die Incoterms 2000.
Eine Regel ist z.B., dass der Verkäufer grundsätzlich für die Bereitstellung der Ausfuhrgenehmigungen und der Käufer für die Importgenehmigungen zuständig ist, Ausnahme:

Übersicht über die Klauseln:
Kurz Lang deutsch geeignet für Transportart Anmerkung Achtung
EXW - Ort EX Works ... ab Werk ... See, Straße, Luft, Schiene (auch multimodal)
FAS - ... Free Alongside Ship ... frei Längsseite Schiff ... (Verschiffungshafen) See (Hochsee oder Binnnenschiffahrt) Verkäufer für Ausfuhrdokumente und Ausfuhrfreimachung mit allen Kosten und Abgaben verantwortlich. In vorherigen INCOTERMS umgekehrt!
FCA - ... Free CArrier ... Frei Frachtführer ... See, Straße, Luft, Schiene (auch multimodal) Wird beim Verkäufer geliefert, so ist der Verkäufer zuständig. Wird von einem anderen Ort geliefert, so ist der Käufer zuständig, dann hat der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, wenn er die Lieferung auf dem Transportmittel beladen bereitstellt, mit welchem die Ware an den Ort befördert wurde. Zuständigkeit der Verladung hängt vom Verladeort ab!
FOB - ... Free On Board ... frei an Bord ... (Verschiffungshafen) See (Hochsee oder Binnnenschiffahrt) Bei FOB-, C&F –und CIF Geschäften soll nach INCOTERMS die Gefahr auf den Käufer übergehen, wenn die Ware im Verschiffungshafen die Reling des Seeschiffes überschreitet. Diese Regel wird der Praxis dann nicht gerecht, wenn Schäden zwischen Überschreiten der Reling und dem Moment eintreten , wo das Gut tatsächlich in den Gewahrsam des Schiffes übergeht. Wenn die Ware z.B. am Landkran über der Luke des Seeschiffes hängend aus der Schlinge fällt, wird sich die Reederei wahrscheinlich weigern , ein reines B / L zu zeichnen. Ohne dieses kann der Verkäufer seine Lieferpflicht nicht dokumentieren. Es wird daher empfohlen, Versicherungen zur Bedingungen FOB gestaut zu decken.
CFR - ... Cost and FReight ... Kosten und Fracht ... (Bestimmungshafen) See (Hochsee oder Binnnenschiffahrt)
CIF - ... Cost, Insurance and Freight ... Kosten, Versicherung und Fracht ... (Bestimmungshafen) See (Hochsee oder Binnnenschiffahrt)
CPT - ... Carriage Paid To ... frachtfrei ... (Bestimmungsort) See, Straße, Luft, Schiene (auch multimodal)
CIP - .... Carriage and Insurance Paid to .... frachtfrei, versichert ... (Bestimmungsort) See, Straße, Luft, Schiene (auch multimodal)
DES - ... Delivered Ex Ship ... geliefert ab Schiff ... (Bestimmungshafen) See (Hochsee oder Binnnenschiffahrt)
DEQ - ... Delivered Ex Quay ... geliefert ab Kai ... (Bestimmungshafen) See (Hochsee oder Binnnenschiffahrt) Käufer für Einfuhrfreimachung mit allen Kosten und Abgaben (Zölle, Steuern, Gebühren) verantwortlich, die bei Wareneinfuhr anfallen In vorherigen INCOTERMS umgekehrt!
DAF - ... Delivered At Frontier ... geliefert Grenze ... (Ort) See, Straße, Luft, Schiene (auch multimodal)
DDU - ... Delivered ..., Duty Unpaid geliefert unverzollt ... (Ort) See, Straße, Luft, Schiene (auch multimodal) Entladekosten beim Käufer
DDP - ... Delivered ..., Duty Paid geliefert verzollt ... (Ort) See, Straße, Luft, Schiene (auch multimodal) Entladekosten beim Käufer

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INCOTERMS Basis Kostentragung und Gefahrtragung des Verkäufers Incoterms 1976

Gütertransportversicherung nach ausgewählten Incoterms ...
Incoterms 2000, Übersicht, Kosten-/Gefahrtragung, Versicherung



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